Der Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V. fordert die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf, die im staatlichen Recht insbesondere für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse geltenden Arbeitsschutzbestimmungen auf den Pfarrdienst anzuwenden.
Der Pfarrdienst muss so gelebt und gestaltet werden können, dass Belange von Gesundheit, Familie und Erholung gewahrt bleiben. Dazu sind verbindliche Regelungen über Arbeitszeiten, dienstfreie Zeiten ohne Erreichbarkeitspflicht sowie über Ruhezeiten erforderlich. Die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes ist dabei zu beachten.
Orientierungsrahmen sollen die beamtenrechtlichen Regelungen des Bundes oder der Länder zu den durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten sein, je nachdem, welches Recht die jeweilige Gliedkirche anwendet.1
Dem Wesen des Pfarrdienstes entspricht eine Vertrauensarbeitszeit, die mit einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl hinterlegt und mit einer Aufgabenplanung beschrieben wird. Bei häufiger oder dauerhafter Überschreitung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit muss der Umfang des Pfarrdienstes überprüft werden, um nach verbindlich vereinbarten Kriterien zu einem angemessenen Dienstumfang zu kommen.
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